- Entscheidungen Leitsätze
Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 24.7.2026 - 1 BvR 541/26
Für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen des Ausschlusses nicht weiblicher Personen durch §§ 2 III, 5 des Gesetzes zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) bedarf es im Hinblick auf eine mögliche Verletzung von Art. 3 GG einer hinreichenden Darlegung, inwieweit der Ausschluss nicht-weiblicher Personen nicht durch das Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 II GG gerechtfertigt ist, das den Gesetzgeber berechtigt, faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen auszugleichen.
(Leitsatz der Redaktion)