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Ausschluss nicht-weiblicher Personen vom Anwendungsbereich des GewHG

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 24.7.2026 - 1 BvR 541/26

Für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen des Ausschlusses nicht weiblicher Personen durch §§ 2 III, 5 des Gesetzes zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) bedarf es im Hinblick auf eine mögliche Verletzung von Art. 3 GG einer hinreichenden Darlegung, inwieweit der Ausschluss nicht-weiblicher Personen nicht durch das Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 II GG gerechtfertigt ist, das den Gesetzgeber berechtigt, faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen auszugleichen.

(Leitsatz der Redaktion)

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