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Haftungsprivilegierung bei verschuldensunabhängiger Elternhaftung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 15.12.2020 – VI ZR 224/20

Durch § 1664 I BGB wird ein verschuldensunabhängiger Anspruch nach § 833 S. 1 BGB ausgeschlossen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 6, m. Anm. Becker.

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