- Entscheidungen Leitsätze
Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 3.4.2023 – 1 BvR 2353/22
- Zum befristeten Ausschluss des Umgangs eines (möglicherweise schuldunfähigen) Vaters mit seinen drei Kindern, nachdem der Vater das älteste, damals neunjährige Kind erheblich sexuell missbraucht hat.
- Es ist fachrechtlich durch § 68 V FamFG nicht ausgeschlossen, dass das Beschwerdegericht bei einem Umgangsausschluss gemäß § 159 II S. 1 Nr. 1 FamFG aus schwerwiegenden Gründen von einer Anhörung der betroffenen Kinder absieht.
(Leitsätze der Redaktion)