- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 8.5.2019 – IV ZR 190/18
Soll eine im Rahmen betrieblicher Altersversorgung abgeschlossene Lebensversicherung an den „überlebenden Ehegatten“ ausbezahlt werden, so ist grundsätzlich die Person bezugsberechtigt, die im Todeszeitpunkt mit der versicherten Person verheiratet war.
(Leitsatz der Redaktion)