Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Auskunftsansprüche von Pflichtteilsberechtigten

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil v. 30.11.2022 – IV ZR 60/22

Einem Pflichtteilsberechtigten steht auch nach Ausschlagung seines Erbteils gemäß § 2306 I BGB ein Auskunftsanspruch gemäß § 2314 I BGB zu.

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