- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 7.9.2022 – VII ZB 38/21
Ein Antrag des Gläubigers an das Vollstreckungsgericht auf Konkretisierung der von dem Schuldner nach § 836 III S. 1 ZPO zu erteilenden Auskunft in dem (Pfändungs- und) Überweisungsbeschluss oder einem diesen ergänzenden Beschluss ist unzulässig.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 22.