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Ausgleichswert einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.5.2023 – XII ZB 30/23

Der Ausgleichswert einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente bemisst sich nach dem Ehezeitanteil der tatsächlich ausgezahlten Rente.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 16, m. Anm. Walther Siede.

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