- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.5.2023 – XII ZB 30/23
Der Ausgleichswert einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente bemisst sich nach dem Ehezeitanteil der tatsächlich ausgezahlten Rente.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 16, m. Anm. Walther Siede.