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Ausgleich einer Schwiegerelternschenkung

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 9.5.2023 – 3 U 55/22

  1. Bei einer Schenkung von Schwiegereltern verbin­den diese mit der Zuwendung im Regelfall nicht die Er­wartung einer vieljährigen, sondern vielmehr die einer dauerhaften Ehe (im Anschluss an BGH, Beschluss v. 26.11.2014 – XII ZB 666/13 –, FamRZ 2015, 490, m. Anm. Wever); Geschäftsgrundlage der Schenkung ist nicht lediglich der Fortbestand der Beziehung für „mehr als kurze Dauer“ (entgegen BGH, Urteil v. 18.6.2019 – X ZR 107/16 –, FamRZ 2019, 1595, m. Anm. Wever {FamRZ-digital | }, zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften).
  2. Ausgangspunkt für die Bemessung der Höhe des Ausgleichsanspruchs beim Wegfall der Geschäftsgrund­lage ist der Wert der Zuwendung im Zeitpunkt der Zu­wendung. Etwaige Wertsteigerungen der Zuwendung – hier des Grundstücks – sind nicht zu berücksichtigen; diese kommen dem Zuwendungsempfänger zugute.
  3. Dieser Wert ist bei einer teilweisen Zweckerrei­chung infolge der Nutzung der durch die Schenkung er­folgten Vermögensmehrung durch das eigene Kind im Wege einer linearen Abschreibung zu kürzen, und zwar nach dem Verhältnis der Dauer von der Zuwendung bis zum Scheitern der Lebensgemeinschaft zur zu erwarten­den Gesamtdauer der Lebensgemeinschaft im Zeitpunkt der Zuwendung, ausgehend von der Annahme, dass die Ehe lebenslang Bestand haben wird.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 1, m. Anm. Reinhardt Wever.

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