Bundesgerichtshof, Beschluss v. 29.6.2016 – XII ZB 300/15
Der durch Verfügung von Todes wegen angeordnete Ausschluss der elterlichen Vermögensverwaltung für vom Kind ererbtes Vermögen umfasst auch die Befugnis zur Ausschlagung der Erbschaft. Die in einem solchen Fall von einem ausgeschlossenen Elternteil im Namen des Kindes erklärte Ausschlagung ist mangels Vertretungsmacht unwirksam.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 19.