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Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 25.11.2020 – XII ZB 394/20

Die Entscheidung des Beschwerdegerichts, den Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss des erstinstanzlichen Gerichts aufzuheben und die Sache zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens dorthin zurückzugeben, stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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