- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 16.6.2026 – 6 UF 96/26
In einem Elternstreit um die Aufhebung der gemeinsamen Sorge kann Art. 31 der Istanbul-Konvention auch bei von der Mutter behaupteter häuslicher Gewalt gegenüber ihr durch den Vater keine ausschlaggebende Bedeutung haben, wenn die Mutter in der Vergangenheit - im Gegensatz zum Vater - selbst wiederholt erhebliche Gewalt gegenüber dem Kind ausgeübt hat.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht mit Anm. Eugen Birnbaum.