Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Anwendbares Recht für Scheidung einer italienisch-rumänischen Ehe

- Entscheidungen Leitsätze

Europäischer Gerichtshof, Beschluss v. 16.7.2020 – Rs. C-249/19: JE ./. KF

Art. 10 Rom III-VO ist dahin auszulegen, dass der Ausdruck „[s]ieht das nach Artikel 5 oder Artikel 8 anzuwendende Recht eine Ehescheidung nicht vor“ nur Fälle betrifft, in denen das anzuwendende ausländische Recht gar keine Form einer Ehescheidung vorsieht.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 18, m. Anm. Mankowski.

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