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Anwaltlicher Beratungsfehler im Versorgungsausgleichsverfahren

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Urteil v. 6.6.2019 – IX ZR 104/18

  1. Zum Bestehen eines Schadensersatzanspruchs gegen den Verfahrensbevollmächtigten eines Ehegatten, der sich aus einem fehlerhaft durchgeführten Verfahren zum Versorgungsausgleich ergab (Nichtberücksichtigung eines Anrechts der ausgleichsberechtigten Person). (Leitsatz der Redaktion)
  2. Der Zurechnungszusammenhang zwischen einer anwaltlichen Pflichtverletzung und dem bei dem Mandanten eingetretenen Schaden entfällt nicht bereits durch die naheliegende Möglichkeit, den Schaden in einem Rechtsmittelverfahren beseitigen zu können.
  3. Hätte ein in einer Erstentscheidung über den Versorgungsausgleich bereits eingetretener Schaden im Wege eines Abänderungsverfahrens beseitigt werden können, liegt hierin keine selbstständige Handlung des Schädigers, die zu einem Neubeginn der Verjährung führen würde, wenn ein bereits eingetretener Schaden pflichtwidrig nicht beseitigt und dadurch vertieft wird. (Leitsatz der Redaktion)
  4. Zum Eintritt der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs nach § 51b S. 1 BRAO a.F. i.V. mit Art. 229 § 12 I Nr. 3, 229 § 6 I EGBGB. (Leitsatz der Redaktion)

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