Bundesgerichtshof, Beschluss v. 26.4.2017 – XII ZB 3/16
Ehegatten müssen sich auch bei der Einlegung einer isolierten Beschwerde in einer Folgesache der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 14, m. Anm. Fischer. Sie ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.