Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Antragsbefugnis nach Art. 46 EuErbVO

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 29.3.2023 – IV ZB 20/22

Zur Antragsbefugnis für die Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 46 III Buchst. b EuErbVO (hier: Antrag einer mit der Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses betrauten Notarin in Polen).

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