- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss v. 11.7.2024 – 7 WF 95/24
- Zum Antrag der Großeltern, bei denen sich das Kind in Pflege befindet, das Jugendamt als Amtspfleger zu entlassen und sie als ehrenamtliche Ergänzungspfleger zu bestellen. (Leitsatz der Redaktion)
- Die Pflicht zur persönlichen Anhörung besteht nicht nur bei Zuständigkeit des Richters, sondern auch bei Zuständigkeit des Rechtspflegers, soweit er in Verfahren betreffend die Person des Kindes entscheidet.
- 11 II S. 1 RPflG sieht die Erinnerung vor, wenn gegen die Entscheidung des Rechtspflegers nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht eingelegt werden kann. Um verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen, soll einem „beschwerten“ Beteiligten - den Anforderungen aus Art. 19 IV GG Rechnung tragend - die Möglichkeit eröffnet werden, die Entscheidung eines Richters herbeizuführen.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 3, m. Anm. Stephan Hammer.