- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Urteil v. 8.7.2026 – IV ZR 256/25
Ein im Erbvertrag vorbehaltenes, aber noch nicht ausgeübtes Rücktrittsrecht schließt eine Beeinträchtigung der objektiven Erberwartung des Vertragserben durch eine Schenkung des vertragsmäßig gebundenen Erblassers nicht aus, weil eine solche Schenkung ungeachtet des Rücktrittsvorbehalts im Schutzbereich der erbvertraglich eingegangenen Bindungen liegt.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ m. Anm. Maximilian Wosgien und Julius Pieper veröffentlicht. Vorinstanz: OLG Nürnberg, FamRZ 2026, 809.