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Anspruch auf Ausgleichszahlung im Haushaltsverfahren

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 5.7.2017 – XII ZB 509/15

1. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 1568b III BGB ist auch dann im Haushaltsverfahren nach § 200 II FamFG geltend zu machen, wenn er von den Ehegatten vertraglich modifiziert worden ist.

2. Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde im Wege des Berichtigungsbeschlusses ist nur bei offenbarer Unrichtigkeit möglich, wenn sich aus den Umständen auch für Dritte eindeutig ergibt, dass die Rechtsbeschwerde schon im ursprünglichen Beschluss zugelassen werden sollte. Allein der Umstand, dass der ursprüngliche Beschluss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen worden ist, reicht hierfür nicht aus (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 9.7.2014 – XII ZB 7/14 -, FamRZ 2014, 1620).

Anm.d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 19.


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