Bundesgerichtshof, Beschluss v. 17.5.2017 – XII ZB 495/16
Ein Einwilligungsvorbehalt kann nicht gegen den freien Willen des Betroffenen angeordnet werden.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 16.
Ein Einwilligungsvorbehalt kann nicht gegen den freien Willen des Betroffenen angeordnet werden.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 16.