Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Anordnung einer Untersuchung bei Betreuungsbedürftigkeit

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 24.1.2018 – XII ZB 292/17

Liegen hinreichende Anhaltspunkte vor, die für eine Betreuungsbedürftigkeit eines Betroffenen sprechen, kann das Betreuungsgericht ein Gutachten nach § 280 FamFG einholen und gegebenenfalls gemäß § 283 I S. 1 FamFG auch eine Untersuchung des Betroffenen sowie dessen Vorführung anordnen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 23.1.2008 – XII ZB 209/06 -, [m. Anm. Bienwald]).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 8, m. Anm. Giers.

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