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Anordnung einer Kontrollbetreuung trotz Vorsorgevollmacht

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 30.8.2017 – XII ZB 16/17

1. Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Betreuung zu Recht angeordnet ist, muss es auch die Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Nur wenn im Beschwerdeverfahren durch bloße Aufhebung der angegriffenen Entscheidung abschließend über das Verfahren entschieden werden kann, etwa weil hierdurch die Anhängigkeit des Verfahrens endet, ist eine weitere Sachentscheidung des Beschwerdegerichts oder eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht entbehrlich.

2. Zu den Voraussetzungen für die Anordnung einer Kontrollbetreuung bei bestehender Vorsorgevollmacht (im Anschluss an Senatsbeschlüsse BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702, und v. 17.2.2016 – XII ZB 498/15 -, FamRZ 2016, 704).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 22.

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