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Anhörung in Unterbringungssachen

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 15.2.2017 –XII ZB 462/16

1. Der Umstand, dass das erstinstanzliche Gericht auf die Beschwerde keine Abhilfeentscheidung getroffen hat, hindert das Beschwerdegericht nicht, über die Beschwerde zu entscheiden (im Anschluss an BGH, Beschluss v. 17.6.2010 – V ZB 13/10 -, juris).

2. Hört das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache erstmals einen den Betroffenen behandelnden Arzt an, dessen Aussagen es der Beschwerdeentscheidung zugrunde legt, hat es den Beteiligten die Möglichkeit einzuräumen, hierzu Stellung zu nehmen, und den Betroffenen regelmäßig erneut anzuhören (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 28.9.2016 – XII ZB 313/16 -, FamRZ 2016, 2089).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 9.

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