- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.9.2021 - XII ZB 93/21
Wird in einem Betreuungsverfahren die nach § 278 I S. 1 FamFG zwingend erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren nachgeholt, darf das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 2, m. Beitrag Grotkopp / Fölsch.