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Anhörung im Betreuungsverfahren - Verfahrenspflegerbestellung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 6.5.2020 – XII ZB 504/19

Hat das Amtsgericht es in verfahrenswidriger Weise unterlassen, in einem Betreuungsverfahren für den Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, und hat es demgemäß den Betroffenen ohne Verfahrenspfleger angehört, so hat das Landgericht den Betroffenen erneut anzuhören und dem – nunmehr von ihm bestellten – Verfahrenspfleger Gelegenheit zu geben, an der Anhörung teilzunehmen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 14.2.2018 – XII ZB 465/17 –, FamRZ 2018, 705 [m. Anm. Seifert] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 15.

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