- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.6.2026 - XII ZB 476/25
Kommt im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nach § 1696 II BGB die Aufrechterhaltung eines für längere Zeit oder auf Dauer angeordneten Umgangsausschlusses nach § 1684 BGB in Betracht, darf das Beschwerdegericht wegen § 68 V Nr. 2 FamFG nicht gemäß § 68 III S. 2 FamFG von der nach § 159 I FamFG vorgeschriebenen persönlichen Anhörung des betroffenen Kindes absehen.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ m. Anm. Alexander Witt veröffentlicht.