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Anhörung Betroffener im Beschwerdeverfahren - Überlassung von SV-Gutachten

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21.11.2018 – XII ZB 57/18

  1. § 68 III S. 2 FamFG räumt dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen. Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 21.6.2017 - XII ZB 45/17 -, FamRZ 2017, 1610 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]).
  2. Wird dem Betroffenen das im Verfahren eingeholte Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 15.8.2018 - XII ZB 10/18 -, FamRZ 2018, 1770 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 5.

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