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Anfechtung der Bestellung eines Prozesspflegers

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.6.2016 – XII ZB 142/15

Die Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 I ZPO ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 19.

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