Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Urteil v. 29.6.2016 – IV ZR 387/15

Auch nach der Neufassung des § 2306 I BGB mit Wirkung zum 1.1.2010 kann ein zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigender Irrtum vorliegen, wenn der mit Beschwerungen als Erbe eingesetzte Pflichtteilsberechtigte irrig davon ausgeht, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 17.

Zurück