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Anfechtbarkeit der Ablehnung eines Antrags auf Wiedereröffnung der mdl. Verhandlung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 13.11.2019 – XII ZB 248/19

  1. In einer Familienstreitsache ist die Ablehnung eines Antrags auf Wiedereröffnung einer mündlichen Verhandlung nach § 113 I S. 2 FamFG i.V. mit § 156 ZPO nicht selbstständig anfechtbar.
  2. Auch im Fall der Zulassung durch das Beschwerdegericht ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft, wenn die angegriffene Entscheidung von Gesetzes wegen nicht anfechtbar ist (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 23.5.2012 – XII ZB 417/11 -, FamRZ 2012, 1204 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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