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Anerkennung einer französischen Sorgerechtsentscheidung

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 8.2.2023 – 10 UF 153/22

  1. Die unterbliebene Anhörung des Kindes und bloß fiktive Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstückes an die Mutter stehen der Anerkennung einer französischen Kindschaftsentscheidung in Deutschland ausnahmsweise nicht entgegen, wenn deren Aufenthalt im Erstverfahren unbekannt geblieben ist und nicht mit zumutbaren Mitteln und in einem angemessenen Zeitraum ermittelt werden konnte.
  2. Bei den zu fordernden Nachforschungsbemühungen des Antragstellers ist nach Treu und Glauben zu berücksichtigen, dass ein bewusstes Verheimlichen des aktuellen Aufenthaltsortes trotz eines zu erwartenden Verfahrens bei der Mutter vorlag und an einen ausländischen Beteiligten keine überhöhten Anforderungen angesichts des nicht bundesländerübergreifenden Melderegisters gestellt werden dürfen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 12, m. Anm. Rainer Hüßtege.

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