Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 26.4.2018 – 3 AZR 738/16
Die materielle Rechtskraft eines familiengerichtlichen Beschlusses über den Versorgungsausgleich erfasst nicht die Vorfrage, ob und in welchem Umfang einem der Ehegatten gegen seinen Arbeitgeber oder einen externen Versorgungsträger künftige Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zustehen.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wurde veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 20, m. Anm. Borth: