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Alleinentscheidung des Umgangselternteils über Coronatest des Kindes

- Entscheidungen Leitsätze

Amtsgericht Marl, Beschluss v. 29.12.2020 – 36 F 347/20

  1. Bei der Durchführung eines Corona(schnell)tests bei dem Kind handelt es sich in der Coronapandemie um eine Angelegenheit der tatsächlichen Betreuung, über die der Umgangselternteil während der Umgangszeit allein entscheiden kann.
  2. Der Umstand, dass die 7 und 11 Jahre alten Kinder nach dem Willen des Umgangselternteils zum Schutz der mit ihm zusammenlebenden Großeltern während des Umgangs die Abstandsregeln einhalten und zeitweise einen Mund-Nasen-Schutz tragen sollen, gefährdet nicht das Kindeswohl, sodass der Umgang deshalb nicht ausgesetzt werden muss.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2021, Heft 10.

Nach AmtsG Tostedt, FamRZ 2021, 200 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris), und AmtsG Köln, FamRZ 2021, 110 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris), muss ein zweijähriges Kind während des begleiteten oder unbegleiteten Umgangs auch unter Corona-Bedingungen keinen Abstand zum Umgangselternteil halten und keine Alltagsmaske tragen. Zu der in der Entscheidung ebenfalls angesprochenen Frage der Entscheidung über die Notbetreuung des Kindes AmtsG Aachen, FamRZ 2020, 1177 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}, und AmtsG München, FamRZ 2020, 1178, m. Anm. Rake (FamRZ-digital | FamRZ bei juris).

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