- Entscheidungen Leitsätze
Amtsgericht Marl, Beschluss v. 29.12.2020 – 36 F 347/20
- Bei der Durchführung eines Corona(schnell)tests bei dem Kind handelt es sich in der Coronapandemie um eine Angelegenheit der tatsächlichen Betreuung, über die der Umgangselternteil während der Umgangszeit allein entscheiden kann.
- Der Umstand, dass die 7 und 11 Jahre alten Kinder nach dem Willen des Umgangselternteils zum Schutz der mit ihm zusammenlebenden Großeltern während des Umgangs die Abstandsregeln einhalten und zeitweise einen Mund-Nasen-Schutz tragen sollen, gefährdet nicht das Kindeswohl, sodass der Umgang deshalb nicht ausgesetzt werden muss.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2021, Heft 10.
Nach AmtsG Tostedt, FamRZ 2021, 200 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris), und AmtsG Köln, FamRZ 2021, 110 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris), muss ein zweijähriges Kind während des begleiteten oder unbegleiteten Umgangs auch unter Corona-Bedingungen keinen Abstand zum Umgangselternteil halten und keine Alltagsmaske tragen. Zu der in der Entscheidung ebenfalls angesprochenen Frage der Entscheidung über die Notbetreuung des Kindes AmtsG Aachen, FamRZ 2020, 1177 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}, und AmtsG München, FamRZ 2020, 1178, m. Anm. Rake (FamRZ-digital | FamRZ bei juris).
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