- Entscheidungen Leitsätze
BayObLG, Beschluss v. 24.10.2024 – 102 VA 105/24
- Begehrt ein Beteiligter eines abgeschlossenen, in den Anwendungsbereich des FamFG fallenden Verfahrens Einsicht in die Verfahrensakte, ist dieses Akteneinsichtsgesuch nicht an § 13 I, sondern an § 13 II FamFG zu messen.
- Das berechtigte Interesse des Beteiligten eines abgeschlossenen FamFG-Verfahrens an der Akteneinsicht (§ 13 II FamFG) ist in der Regel zu bejahen.