Bundesgerichtshof, Beschluss v. 6.12.2017 – XII ZB 371/17
- Der Antrag auf Aufhebung des zu einem Minderjährigen begründeten Annahmeverhältnisses kann nur gestellt werden, wenn seit der Annahme noch keine drei Jahre verstrichen sind.
- Diese gesetzliche Regelung verstößt nicht gegen Verfassungs- oder Konventionsrecht.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 6, m. Anm. Botthof.