Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.2.2018 – XII ZR 94/17
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug der Ehegatten kann ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie i.S. von § 1357 I BGB sein. Gleiches gilt für die Kündigung eines solchen Vertrags.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 9, m. Anm. M. Schwab. Sie ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.