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Ablehnung der Einleitung eines Umgangsabänderungsverfahrens

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 21.1.2026 – 15 UF 230/25

  1. Die Einleitung eines Verfahrens auf Abänderung einer gerichtlichen Umgangsregelung kann abgelehnt werden, wenn mit der Anregung keinerlei triftige, das Kindeswohl nachhaltig berührende Gründe für die begehrte Abänderung vorgebracht werden.
  2. Daran kann es insbesondere fehlen, wenn seit Abschluss des vorausgehenden Verfahrens erst fünf Monate vergangen sind, auch wenn das Kind erst zwei Jahre alt ist. (Leitsatz der Redaktion)

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