- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 21.1.2026 – 15 UF 230/25
- Die Einleitung eines Verfahrens auf Abänderung einer gerichtlichen Umgangsregelung kann abgelehnt werden, wenn mit der Anregung keinerlei triftige, das Kindeswohl nachhaltig berührende Gründe für die begehrte Abänderung vorgebracht werden.
- Daran kann es insbesondere fehlen, wenn seit Abschluss des vorausgehenden Verfahrens erst fünf Monate vergangen sind, auch wenn das Kind erst zwei Jahre alt ist. (Leitsatz der Redaktion)