Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Abgrenzung Schenkung unter Lebenden - Schenkungsversprechen von Todes wegen

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 2.10.2019 – XII ZB 164/19

  1. Ein von einem Betreuer abgegebenes Schenkungsversprechen, durch das eine unter Betreuung stehende Person ihren gesamten zum Todestag bestehenden Nachlass einer Stiftung verspricht, unterliegt dem Schenkungsverbot der §§ 1908i II S.1, 1804 BGB (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 25.1.2012 – XII ZB 479/11 -, FamRZ 2012, 967 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
  2. Zur Abgrenzung der Schenkung unter Lebenden, deren Erfüllung bis zum Tode des Schenkers aufgeschoben ist, von der Schenkung von Todes wegen.

 Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ, m. Anm. Becker.

Zurück