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Abgrenzung Inobhutnahme von Aufenthaltsbestimmung durch Amtspfleger

- Entscheidungen Leitsätze

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 23.2.2026 – 12 CS 25.2053

Zur Abgrenzung einer (konkludenten) Inobhutnahme von einer sorgerechtlichen Aufenthaltsbestimmung, wenn das Jugendamt durch den Amtspfleger als Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts die zunächst bei den Eltern belassenen Kinder in der Kita abholt und in einer Pflegefamilie unterbringt.

(Leitsatz der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Rüdiger Ernst.

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