- Entscheidungen Leitsätze
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 23.2.2026 – 12 CS 25.2053
Zur Abgrenzung einer (konkludenten) Inobhutnahme von einer sorgerechtlichen Aufenthaltsbestimmung, wenn das Jugendamt durch den Amtspfleger als Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts die zunächst bei den Eltern belassenen Kinder in der Kita abholt und in einer Pflegefamilie unterbringt.
(Leitsatz der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Rüdiger Ernst.