- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 17.4.2024 – XII ZB 454/23
- Zur Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen.
- Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 17.5.2023 - XII ZB 533/22 -, FamRZ 2023, 1381 {FamRZ | FamRZ bei juris})