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Abgrenzung Familiensachen / allgemeine Zivilsachen – Prüfung von Rechtsmittelfristen

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 17.4.2024 – XII ZB 454/23

  1. Zur Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen.
  2. Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 17.5.2023 - XII ZB 533/22 -, FamRZ 2023, 1381 {FamRZ | })

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