- Entscheidungen Leitsätze
Bundesfinanzhof, Urteil v. 1.9.2021 - II R 40/19
Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind ("Bedarfsabfindung"), liegt keine freigebige Zuwendung vor.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 8.