- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss v. 11.12.2025 - 11 UF 564/24
- Ein Elternteil kann auf die Ausübung des ihm nach Art. 6 GG zustehenden Rechts auf Umgang mit seinem Kind verzichten.
- Erklärt ein Elternteil diesen Verzicht im Rahmen eines Vergleichs der Eltern, kann dieser Vergleich gemäß § 156 II S. 1 FamFG gebilligt werden.
- Will der Elternteil an dem von ihm ausgesprochenen Verzicht nicht mehr festhalten, hat das Amtsgericht ein Abänderungsverfahren durchzuführen. Der strenge Abänderungsmaßstab des § 1696 I BGB gilt in diesem V erfahren nicht. Vielmehr hat das Gericht analog § 1696 II BGB zu prüfen, wie der Umgang zwischen diesem Elternteil und dem Kind zu regeln ist; ggf. ist der Umgang auszusetzen.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Stephan Hammer.