- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 14.12.2022 – XII ZB 318/22
- Ist der geschiedene Ehegatte nach Durchführung des Versorgungsausgleichs verstorben, richtet sich das Verfahren auf Abänderung gegen die Erben, die als Antragsgegner hinzuzuziehen sind.
- Das Abänderungsverfahren nach §§ 31, 51 VersAusglG kann auch durch Hinterbliebene eines ausgleichspflichtigen Ehegatten beantragt werden.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 5.