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Abänderung des Versorgungsausgleichs nach Tod des geschiedenen Ehegatten

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 14.12.2022 – XII ZB 318/22

  1. Ist der geschiedene Ehegatte nach Durchführung des Versorgungsausgleichs verstorben, richtet sich das Verfahren auf Abänderung gegen die Erben, die als Antragsgegner hinzuzuziehen sind.
  2. Das Abänderungsverfahren nach §§ 31, 51 VersAusglG kann auch durch Hinterbliebene eines ausgleichspflichtigen Ehegatten beantragt werden.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 5.

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