Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 7.12.2017 – 1 BvR 1914/17
- Zu den erforderlichen Feststellungen für die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil, wenn das Kind dem anderen Geschlecht angehören will (sog. „Geschlechtsidentitätsstörung“).
- In Sorgerechtsentscheidungen müssen die Instanzgerichte auch Feststellungen dazu treffen, welche Entwicklung aufgrund einer Sorgerechtsregelung in der nächsten Zukunft zu erwarten ist (hier: kurz- und mittelfristige Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Jungen, wenn der alleinsorgeberechtigte Elternteil dessen Wunsch, Mädchenkleidung zu tragen, nicht entgegenkommt).
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 4, m. Anm. Hammer.