- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 11.6.2025 – XII ZB 354/22
- Wird die von einem Beteiligten begehrte Amtshandlung des Standesamts im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens nach §§ 48 I, 49 I PStG vollzogen, ist ein Antrag auf gerichtliche Feststellung, dass die Ablehnung des Eintragungs- oder Berichtigungsantrags rechtswidrig war, nicht statthaft, weil hierfür weder im Personenstandsgesetz eine rechtliche Grundlage besteht noch eine direkte oder analoge Anwendung des § 62 FamFG in Betracht kommt.
- Die aufgrund einer Adoption erfolgte Eintragung eines Elternteils in das Geburtenregister führt nicht zur Erledigung eines Berichtigungsantrags, mit welchem die Eintragung als weiterer Elternteil bereits mit der Geburt des Kindes begehrt worden ist.