Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Übermittlung elektronischer Dokumente

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 29.6.2023 – II-4 UF 154/22

  1. Echtheit und Integrität des Dokuments sind nur gewährleistet, wenn es entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder von der verantwortlichen Person selbst auf einem sicheren Übertragungsweg bei der Justiz eingereicht worden ist.
  2. Der Rechtsanwalt als Inhaber des beA muss den Versand selbst vornehmen. Er kann dieses Recht nicht auf eine andere Person übertragen.

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