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Überlassung der Ehewohnung bei polnischen Ehegatten

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss v. 29.7.2026 – 9 UF 1/26

  1. Auf ein Ehewohnungsverfahren nach § 1568a BGB ist auch bei beidseitiger polnischer Staatsangehörigkeit der Ehegatten deutsches Recht anzuwenden, soweit die Ehewohnung im Inland belegen ist.
  2. Ein gewichtiges Argument für die Überlassung der Ehewohnung aus anderen Gründen der Billigkeit i. S. des § 1568a I BGB an denjenigen Ehegatten, der nicht Vertragspartei des Mietverhältnisses ist, kann auch die Nähe der Wohnung zum Arbeitsplatz sein.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht, m. Anm. Werner Dürbeck.

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