- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss v. 29.7.2026 – 9 UF 1/26
- Auf ein Ehewohnungsverfahren nach § 1568a BGB ist auch bei beidseitiger polnischer Staatsangehörigkeit der Ehegatten deutsches Recht anzuwenden, soweit die Ehewohnung im Inland belegen ist.
- Ein gewichtiges Argument für die Überlassung der Ehewohnung aus anderen Gründen der Billigkeit i. S. des § 1568a I BGB an denjenigen Ehegatten, der nicht Vertragspartei des Mietverhältnisses ist, kann auch die Nähe der Wohnung zum Arbeitsplatz sein.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht, m. Anm. Werner Dürbeck.