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Örtlich unzuständiges Jugendamt als Amtsvormund für unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 15.9.2021 - XII ZB 231/21

Die Bestellung eines nach § 88a SGBVIII örtlich unzuständigen Jugendamts als Amtsvormund für einen unbegleiteten ausländischen Minderjährigen ist nicht zulässig.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 23, m. Anm. Zorn.

 

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