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Öffentlich-rechtliche Unterbringung setzt Aufhebung der freien Willensbestimmung voraus

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 12.5.2021 - XII ZB 505/20

Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Art. 5 I S. 1 BayPsychKHG setzt in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift voraus, dass die freie Willensbestimmung des Betroffenen aufgehoben ist.

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