- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 12.5.2021 - XII ZB 505/20
Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Art. 5 I S. 1 BayPsychKHG setzt in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift voraus, dass die freie Willensbestimmung des Betroffenen aufgehoben ist.