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Änderung des Personenstands bei Transsexuellen

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 29.11.2017 – XII ZB 346/17

Setzt das ausländische Recht für eine Änderung des Personenstands eine geschlechtsumwandelnde Operation bzw. eine dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit voraus, fehlt es an einer vergleichbaren Regelung i. S. des § 1 I Nr. 3 lit. d TSG, so dass der in Deutschland lebende ausländische Transsexuelle mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht oder einer verlängerbaren Aufenthaltserlaubnis und einem dauerhaft rechtmäßigen Aufenthalt im Inland nach § 8 TSG antragsbefugt ist.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 5, m. Anm. Gössl.

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