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Änderung des Lebensmittelpunkts durch Umgangsregelung auch bei Umzug

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Frankfurt/M., Beschluss v. 5.8.2025 – 6 UF 155/25

Beabsichtigt ein Elternteil einen Umzug in einen nahegelegenen anderen Ort und beantragt deshalb, ihm das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein unter gemeinsamer Sorge stehendes Kind zu übertragen, bedarf es nicht der Aufhebung des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts nach § 1671 I S. 2 BGB, sondern es ist vorrangig eine Umgangsregelung nach § 1684 III S. 1 BGB zu treffen.

Anm. d. Red.: Diese Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 22, m. Anm. Nadja Röder.

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